Zur ärztlichen  Verordnung von Ergotherapie

Ergotherapie gehört zu den Heilmitteln wie z.B. Logopädie und Physiotherapie. Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn sie notwendig sind. Der Hausarzt oder der Facharzt veranlasst die ambulante Ergotherapie und stellt die Verordnung aus. Der Arzt verordnet die Anzahl der Behandlungen und die Art der Behandlung laut Heilmittelverodnung. Dies können folgende Behandlungen sein:

• motorisch-funktionelle Behandlung
• sensomotorisch-perzeptive Behandlung
• Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
• Psychisch-funtkionelle Behandlung
• Gruppentherapie
• Hausbehandlung

Die Notwendigkeit Ergotherapie zu verordnen kann nur Ihr Arzt feststellen.

(Bitte achten Sie darauf, dass ein mintgrünes Formular mit der Nr. 18 auf der Vorderseite in der rechten oberen Ecke ausgeschrieben wird.)